Corona-Regelung

für SFZ-Betreuer (Lehrer/innen, Ehrenamtliche, Honorarkräfte) sowie SFZ-Angestellte
Stand: September 2021

elektronische Ablage unter:
BSCW – SFZ-Leitungsteam – SFZ Standorte – Organisation der Standorte im Netzwerk -Belehrungen – 10-Corona-Regelung

Die aktuelle Corona-VO Schulen erlaubt die Durchführung aller unserer Angebote am SFZ als Maßnahme zur
beruflichen Orientierung. Daher ist es weiterhin besonders wichtig, dass alle Teilnehmer entsprechend
angemeldet sind.

Angebote, die an einem SFZ-Standort außerhalb einer Schule stattfinden, unterliegen dabei den
Hygieneregeln des SFZ:

  1. 3G: Alle SFZ ́ler sind geimpft, genesen oder getestet. Die Kontrolle der Schüler erfolgt weiterhin
    durch die Betreuer. Die Kontrolle der Betreuer durch die Standortleitung.
    Sollte die Corona-VO aufgrund der Infektionslage eine PCR-Nachweispflicht (Warnstufe) oder
    2G (Alarmstufe) verlangen, gilt dies entsprechend.
  2. Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske / FFP2-Maske im SFZ.
  3. Die Raumauslastungen müssen so gewählt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen
    den Personen gewährleistet werden kann.
  4. Besucher des SFZ unterliegen ebenfalls dieser Regelung. Die Erfüllung des 3G wird überprüft.

Angebote, die an einer Schule stattfinden, unterliegen ergänzend den Richtlinien der Schule, die mit der
jeweiligen Schulleitung abzusprechen sind.